Die Gründung von Kreditgenossenschaften begann in Kasachstan bereits im Jahr 2001. 2003 wurde das „Gesetz über Kreditgenossenschaften der Republik Kasachstan“ verabschiedet. Mittlerweile sind 172 Kreditgenossenschaften in fast allen Rayons registriert. Die Funktion dieser Basiskreditgenossenschaften ist auf die einfache Vergabe und Verwaltung von Krediten an Ihre Mitglieder beschränkt, weitere banktypische Finanzdienstleistungen (z.B. Kontoführung, Kundeneinlagen usw.) können aufgrund der fehlenden gesetzlichen Grundlagen nicht erbracht werden.